Von den eingegangenen Anmeldungen werden aufgrund der eingereichten Dossiers maximal 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zum Wettbewerb zugelassen.
Die Selektion wird durch die Musikkommission vorgenommen. Sie ist nicht verpflichtet, die Auswahl zu begründen.
Bei ungenügender Anzahl oder Qualität der Anmeldungen ist das Organisationskommittee des Dirigentenwettbewerbs berechtigt, den Wettbewerb abzusagen.