Maximal zwölf Teilnehmende werden zum Wettbewerb zugelassen.
Das Fachgremium ist berechtigt, eine Selektion aufgrund der eingereichten Unterlagen vorzunehmen, welche nicht begründet werden muss.
Bei ungenügender Teilnahme ist der ständige Ausschuss berechtigt, diesen Wettbewerb nicht durchzuführen.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden bis spätestens Mitte Juni 2026 über Zulassung oder Nichtzulassung zum Wettbewerb benachrichtigt.






